Klärschlamm
Der anfallende Klärschlamm beim Wasserverband Kurbezirk Bad Hall wird auf Grund seiner Eignung auf landwirtschaftliche Nutzflächen aufgebracht. Zudem ist es auf Grund der hohen Qualität möglich im Rahmen der Kompostverordnung (BGBl. Nr. 292/2001) Klärschlammkompost unter Beigabe von gehackten Strauch- und Baumschnitt, Stroh und gesiebtem Humus herzustellen. Diese dürfen auf landwirtschaftliche Nutzflächen, Rekultivierungen, Geländegestaltungen, Gärtnereien usw. eingesetzt werden.